Hier finden Sie aktuelle Informationen für Ihren Urlaub an der Nordsee - für die Zeit der COVID-19-Pandemie.
► Stand: 19. März 2022
Liebe Gäste,
wir freuen uns, Sie wieder wohlauf und voller Reiselust an unserer schönen Nordseeküste begrüßen zu dürfen.
Die Auflagen des Landes Schleswig-Holstein in Bezug auf Beherbergungsbetriebe werden ab dem 19. März 2022 weitgehend aufgehoben.
Für unsere Gäste gibt es ab sofort nichts mehr zu beachten. Weitere Informationen haben wir unten auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Ihr Team von
FERIEN AN DER NORDSEE
⇒ Die unten stehenden Informationen sind eine unverbindliche Zusammenfassung. Diese Seite wird laufend ergänzt.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung auf einen Blick
Verkündet am 18. März 2022 um 20:20 Uhr, in Kraft ab 19. März 2022
Das Wichtigste in Kürze
Sollte es zu einem erneuten Lockdown bzw. Corona bedingtem Reiseverbot kommen und eine Anreise aus diesem Grund nicht möglich sein, bieten wir unseren Gästen folgende Optionen an:
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
In diesem Fall liegt die Verhinderung “in der Person des Gastes” (wie auch sonst bei Krankheit oder individuell angeordneter Quarantäne).
Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In diesem Fall dürfte allerdings Ihre Reiserücktrittsversicherung, so sie abgeschlossen wurde, einspringen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktittsversicherung: Reiseschutzversicherungen der HanseMerkur
Wir haben für Sie die wichtigsten Quellen zusammengetragen, damit Sie sich bestmöglich über mögliche Reiseeinschränkungen im Zusammenhang mit Ihrer Buchung informieren können.
Die Informationen werden von den zuständigen Behörden stets aktualisiert.
Corona-Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein: 0431 / 797 000 01
E-Mail-Postfach: corona@lr.landsh.de
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Corona-Hotline Schleswig-Holsteins: 0431 / 797 000 01.
E-Mail-Postfach: corona@lr.landsh.de
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in manchen Situationen auf den konkreten Fall und die Formulierung in den Landesverordnungen ankommt.
Aus diesem Grund können manche Fragen an dieser Stelle nicht pauschal beantwortet werden.