Reiseinformationen

Aktuelle COVID-19 Informationen

Aktuelle Reiseinformationen für Ihren Urlaub

Hier finden Sie aktuelle Informationen für Ihren Urlaub an der Nordsee - für die Zeit der COVID-19-Pandemie.

► Stand: 19. März 2022

Liebe Gäste,
wir freuen uns, Sie wieder wohlauf und voller Reiselust an unserer schönen Nordseeküste begrüßen zu dürfen.
Die Auflagen des Landes Schleswig-Holstein in Bezug auf Beherbergungsbetriebe werden ab dem 19. März 2022 weitgehend aufgehoben. 
Für unsere Gäste gibt es ab sofort nichts mehr zu beachten. Weitere Informationen haben wir unten auf dieser Seite für Sie zusammengefasst. 

Ihr Team von
FERIEN AN DER NORDSEE

⇒ Die unten stehenden Informationen sind eine unverbindliche Zusammenfassung. Diese Seite wird laufend ergänzt.

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung auf einen Blick

Verkündet am 18. März 2022 um 20:20 Uhr, in Kraft ab 19. März 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 19. März 2022 ist es für unsere Gäste nicht mehr erforderlich, sich vor oder während ihres Aufenthalts testen zu lassen bzw. einen Test oder Impfnachweis einzureichen. Die Auflagen des Landes Schleswig-Holstein in Bezug auf Beherbergungsbetriebe werden ab dem 19. März 2022 weitgehend aufgehoben. 
  • Im Falle der Bestätigung der Infektion durch einen PCR-Test gewährleisten wir als Beherbergungsbetrieb die Möglichkeit der vorläufigen und auch vollen Quarantäne/Isolation der Gäste. Die Kosten trägt der Gast (siehe Folgekosten für Tests und Quarantäne)

Folgekosten für Tests und Quarantäne

  • Etwaige Kosten für eine Nachtestung mit einem PCR-Test trägt der Gast/Mieter.
  • Bei einem verlängerten Aufenthalt, sofern eine Abreise aufgrund einer angeordneten Quarantäne/Isolation nicht möglich ist, trägt der Gast die Kosten der über das ursprüngliche Mietverhältnis hinausgehenden Unterbringung und Versorgung.
  • Bei notwendiger vorzeitiger Abreise im Falle der Bestätigung der Infektion durch einen PCR-Test liegt die Verhinderung „in der Person des Gastes“ (wie auch sonst bei Krankheit oder individuell angeordneter Quarantäne). Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bei positiven Testergebnissen

  • Sollte während des Zeitraums der Beherbergung ein Testergebnis positiv ausfallen, ist eine Nachtestung mit einem PCR-Test zwingend notwendig.
  • Wenn ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegt, muss dieser umgehend vom Gast an den Beherbergungsbetrieb und das Gesundheitsamt gemeldet werden. 
  • Das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland legt das Verfahren nach den allgemeinen Regeln der Kontaktnachverfolgung fest.
  • Die Abreise mit dem eigenen Pkw muss durch den Gast sichergestellt werden. Hintergrund ist, dass eine kontaktlose Heimreise ohne Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewährleistet sein muss.
Hier einige Hinweise für Ihre Urlaubsplanung
Welche Stornobedingungen gelten im Falle eines erneuten Lockdowns bzw. Corona bedingten Reiseverbots?+

Sollte es zu einem erneuten Lockdown bzw. Corona bedingtem Reiseverbot kommen und eine Anreise aus diesem Grund nicht möglich sein, bieten wir unseren Gästen folgende Optionen an:

  • Sie können Ihren Vertrag auf einen anderen Zeitraum kostenfrei umbuchen.
  • Gerne stellen wir Ihnen auch kostenfrei einen Gutschein aus, den Sie unabhängig von der jetzt gebuchten Unterkunft bei uns einsetzen können.
  • Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei, Ihren Vertrag komplett zu stornieren.
    In diesem Fall berechnen wir Ihnen 20 € als Bearbeitungsgebühr/Aufwandsentschädigung. Der Restbetrag wird Ihnen zurückerstattet.

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Wie sind die Stornierungsbedingungen, wenn ich in Quarantäne muss oder selbst an Covid-19 erkranke?+

In diesem Fall liegt die Verhinderung “in der Person des Gastes” (wie auch sonst bei Krankheit oder individuell angeordneter Quarantäne).
Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In diesem Fall dürfte allerdings Ihre Reiserücktrittsversicherung, so sie abgeschlossen wurde, einspringen.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktittsversicherung: Reiseschutzversicherungen der HanseMerkur

Wichtige Quellen für Ihre Urlaubsplanung+

Wir haben für Sie die wichtigsten Quellen zusammengetragen, damit Sie sich bestmöglich über mögliche Reiseeinschränkungen im Zusammenhang mit Ihrer Buchung informieren können.
Die Informationen werden von den zuständigen Behörden stets aktualisiert.

Corona-Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein: 0431 / 797 000 01
E-Mail-Postfach: corona@lr.landsh.de

Frage nicht beantwortet?+

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Corona-Hotline Schleswig-Holsteins: 0431 / 797 000 01. 
E-Mail-Postfach: corona@lr.landsh.de
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in manchen Situationen auf den konkreten Fall und die Formulierung in den Landesverordnungen ankommt.
Aus diesem Grund können manche Fragen an dieser Stelle nicht pauschal beantwortet werden. 

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