Reiseversicherung für den Nordseeurlaub
Reiserücktritt und Reiseschutz der ERGO, ohne Selbstbeteiligung und mit einem Beitrag, der sich allein nach Ihrem Reisepreis richtet.
Unser Partner: ERGO Reiseversicherung
Reiseschutz für Ihren Urlaub an der Nordsee
Eine Ferienwohnung an der Nordsee wird oft Monate im Voraus gebucht. Bis zur Anreise kann viel passieren: eine schwere Erkrankung, ein Unfall, eine betriebsbedingte Kündigung. Die Stornokosten trägt dann der Gast, und sie steigen, je näher der Anreisetag rückt. Genau dieses finanzielle Risiko nimmt Ihnen die ERGO Reiseversicherung ab. Wir vermitteln zwei Tarife, die speziell auf Urlaub innerhalb Deutschlands zugeschnitten sind, beide ohne Selbstbeteiligung.
So schließen Sie den Reiseschutz ab
Wenn Sie bei uns buchen, brauchen Sie diese Seite gar nicht zu verlassen: Die Reiseversicherung ist Teil unserer Buchungsstrecke, mit dem Beitrag passend zu Ihrem tatsächlichen Reisepreis.
Direkt bei der Buchung
Im ersten Schritt unserer Buchungsstrecke wählen Sie den Tarif aus. Der Beitrag wird für Ihren konkreten Reisepreis berechnet, den Abschluss erledigen Sie am Ende per SEPA-Lastschrift. Das ist der einfachste Weg, denn der Stornoschutz gilt ab dem Abschluss.
Nachträglich im Gäste-Portal
Haben Sie schon gebucht, können Sie die Versicherung im Gäste-Portal nachholen: innerhalb von zwei Werktagen nach der Buchung oder solange Ihre Anreise noch mindestens 30 Tage entfernt ist.
Unabhängig von einer Buchung
Sie möchten sich unabhängig von einer Buchung bei uns versichern oder die Fristen sind bereits abgelaufen? Dann führt der Buchungsassistent der ERGO Sie direkt zum Abschluss.
Was passiert, wenn Sie kurzfristig absagen müssen
Nach unseren Buchungsbedingungen können Sie bis zum 28. Tag vor Mietbeginn kostenfrei stornieren. Ab dem 27. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt wird der volle Mietpreis berechnet, sofern sich das Objekt nicht anderweitig vermieten lässt, dazu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 80 €. Der Sprung ist also deutlich, und genau dort setzt die Versicherung an: Sie erstattet nach Maßgabe ihrer Bedingungen die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund nicht anreisen können. Die Bearbeitungsgebühr gehört nicht dazu.
Versicherungsprodukte
Zwei Tarife, beide ohne Selbstbeteiligung
Wir vermitteln bewusst nur die Varianten ohne Selbstbeteiligung. Im Schadenfall wird Ihnen also nichts von der Erstattung abgezogen.
Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung
Basisschutz
Sichert genau das ab, was bei einer Ferienwohnung finanziell weh tut: die Stornokosten, wenn Sie die Reise nicht antreten können, und den anteiligen Reisepreis, wenn Sie den Urlaub vorzeitig abbrechen müssen.
Deutschland-Reiseschutz-Paket
Rundumschutz
Enthält alle Leistungen des Basisschutzes und zusätzlich die Reisegepäck-Versicherung sowie den Krankenrücktransport mit Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Der Aufpreis gegenüber dem Basisschutz ist gering, den genauen Betrag sehen Sie bei der Buchung.
Für beide Tarife gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2023 der ERGO Reiseversicherung AG. Die hier dargestellten Leistungen sind eine verkürzte Übersicht, verbindlich sind allein die verlinkten Bedingungen. Leistungsumfang, Beiträge und Bedingungen können sich ändern, den aktuellen Stand finden Sie beim Deutschland-Reiseschutz der ERGO.
Leistungen im Vergleich
Welcher Schutz passt zu Ihnen? Hier sehen Sie die Leistungen beider Tarife auf einen Blick, jeweils in der Variante ohne Selbstbeteiligung.
In beiden Tarifen enthalten
- Stornokosten bei Reiserücktritt
- Nicht genutzte Reiseleistungen bei Reiseabbruch
- Zusätzliche Rückreisekosten
- Verspäteter Reiseantritt, bis 500 € pro Person
- Einzelzimmerzuschlag bei Absage eines Mitreisenden
- Telefonische Stornoberatung
- Ohne Selbstbeteiligung
Nur im Reiseschutz-Paket
- Krankenrücktransport
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 10.000 €
- Reisegepäck-Versicherung
- Ersatzkäufe bei Gepäckverspätung, bis 250 € pro Person
Vereinfachte Darstellung, Stand 1. August 2026. Die genannten Höchstbeträge gelten je versicherter Person und können sich ändern. Verbindlich sind allein die vollständigen Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung AG.
Welche Gründe versichert sind
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei jeder Absage, sondern nur bei Ereignissen, die in den Bedingungen aufgezählt sind. Die folgenden Listen nennen häufige Fälle als Orientierung. Sie sind weder vollständig noch geben sie die Voraussetzungen im Einzelnen wieder, das tun allein die Versicherungsbedingungen.
Versicherte Gründe (Auszug)
- Unerwartete schwere Erkrankung, auch die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
- Erkrankung an Covid-19, sofern sie unerwartet und schwer ist
- Schwere Unfallverletzung oder Tod
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Impfunverträglichkeit
- Betriebsbedingte Kündigung
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Sturm, Hochwasser oder eine Straftat
- Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod des angemeldeten Hundes oder der angemeldeten Katze
- Diebstahl von Personalausweis oder Reisepass, wenn kein Ersatz rechtzeitig zu beschaffen ist
Nicht versichert (Auszug)
- Psychische Reaktionen auf Krieg, innere Unruhen, Terrorakte oder Flugunglücke sowie auf die Befürchtung solcher Ereignisse
- Suchterkrankungen
- Erkrankung oder Tod infolge einer Pandemie, ausgenommen Covid-19
- Bearbeitungs- und Stornoentgelte, die nicht zu den vertraglichen Stornokosten gehören, also auch unsere Bearbeitungsgebühr von 80 €
- Beim Gepäck: Vergessen, Liegenlassen und Verlieren, außerdem Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Bargeld und Wertpapiere
- Beim Gepäck: Sportgeräte, solange sie bestimmungsgemäß in Gebrauch sind
Ein Versicherungsfall kann auch andere treffen als Sie
Nach den Bedingungen zählen auch Angehörige und Betreuungspersonen zu den sogenannten Risikopersonen, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Ihre Mitreisenden und deren Angehörige. Erkrankt also ein naher Angehöriger schwer, kann das einen Versicherungsfall auslösen, obwohl er gar nicht mitfährt. Wer im Einzelfall dazugehört, regeln die Versicherungsbedingungen.
Auszug aus den Versicherungsbedingungen VB-ERV 2023, Stand 1. August 2026, ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Für jeden Grund gelten Voraussetzungen und Nachweispflichten. Ob im konkreten Fall Versicherungsschutz besteht, entscheidet allein die ERGO Reiseversicherung AG auf Grundlage ihrer Bedingungen, nicht wir.
Wenn etwas dazwischenkommt
Ihre Ansprechpartner im Ernstfall
Schäden werden direkt bei der ERGO gemeldet, nicht bei uns. Sagen Sie uns die Stornierung trotzdem so früh wie möglich, denn die Ausfallrechnung für die ERGO stellen wir aus.
Unsicher, ob Sie anreisen können?
Die Stornoberatung der ERGO klärt mit Ihnen, ob abwarten, umbuchen oder stornieren besser ist. Nach Angaben der ERGO melden sich ihre Ärzte innerhalb von 24 Stunden zurück.
Mo bis Fr 8 bis 19 Uhr, Sa 9 bis 13 Uhr
Schaden melden
Am schnellsten online, Nachweise laden Sie direkt im Formular hoch. Für Storno brauchen Sie unsere Ausfallrechnung und einen Nachweis zum Grund, bei Krankheit ein ärztliches Attest.
Schaden unverzüglich anzeigen
Medizinischer Notfall
Die Notrufzentrale der ERGO ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar und organisiert im Ernstfall den Krankenrücktransport (im Reiseschutz-Paket enthalten).
24 Stunden täglich
Der Krankenrücktransport und die Notrufzentrale stecken nur im Reiseschutz-Paket, nicht im Basisschutz. Ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse einen Rücktransport übernimmt, klären Sie bitte dort, das richtet sich nach Ihrem Versicherungsverhältnis.
Urlaub absichern
Am einfachsten buchen Sie den Schutz gleich mit Ihrer Unterkunft. Sie haben schon gebucht oder möchten sich unabhängig davon versichern? Dann geht es direkt zur ERGO.
Fragen zum Reiseschutz? Sprechen Sie uns an, wir helfen gern weiter.
Häufige Fragen zur Reiseversicherung
Rechtlicher Hinweis
Ferien an der Nordsee GmbH & Co. KG, Neustadt 40-42, 25813 Husum, vermittelt Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO). Wir beraten Sie zu diesen Produkten nicht und sprechen keine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Empfehlung aus. Diese Seite dient allein der Orientierung und ersetzt keine Beratung; ob eine Reiseversicherung und welcher Tarif für Sie sinnvoll ist, entscheiden Sie selbst. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision vom Versicherer, für Sie entstehen dadurch keine Zusatzkosten.
Der Versicherungsvertrag kommt direkt zwischen Ihnen und der ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München (Amtsgericht München, HRB 42 000) zustande. Der Versicherungsbeitrag ist nicht Teil des Reisepreises und wird von der ERGO separat eingezogen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Alle Produktangaben auf dieser Seite geben den Stand vom 1. August 2026 verkürzt wieder, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können sich ohne unser Zutun ändern. Über Leistung oder Ablehnung im Einzelfall entscheidet ausschließlich die ERGO Reiseversicherung AG. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung.
Beschwerden zur Versicherungsvermittlung richten Sie bitte zunächst an uns unter info@ferien-an-der-nordsee.de. Daneben können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden: Postfach 080632, 10006 Berlin · Telefon 0800 3696000 (kostenfrei) · www.versicherungsombudsmann.de
Aktualisiert am 1. August 2026.
